Bargeldlos bezahlen nur noch mit Gläubiger-ID
Bargeldlos bezahlen nur noch mit Gläubiger-ID
So wie jeder Fahrzeughalter ein Autokennzeichen braucht, kann im Rahmen der SEPA-Bestimmungen künftig nur noch mit einer Gläubiger-Identifikationsnummer bargeldlos bezahlt werden. Deshalb bitten wir unsere Kunden, Ihre Gläubiger-ID zukommen zu lassen, sonst ist die fristgerechte Umstellung des Terminals auf eine erfolgreiche SEPA Abwicklung im elektronischen Zahlungsverkehr gefährdet. Wer noch nicht über eine Gläubiger-ID verfügt, kann diese einfach bei der Deutschen Bundesbank über das Online-Formular unter https://extranet.bundesbank.de/scp/ beantragen:
Lesen und bestätigen Sie die Verfahrensbeschreibung zur Gläubiger-ID. Füllen Sie das Online-Formular aus. Aktivieren Sie den Link in der Bestätigungsmail, die Sie von der Deutschen Bundesbank erhalten. Leiten Sie die Mail mit Ihrer Gläubiger-ID an kundenbetreuung@rea-card.de weiter.