INNOVATION "Made in Germany"
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Kreditkarten: Mastercard, Visacard, American Express, Dinners, JBC

Eine Kreditkarte (in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandene Lehnübersetzung aus dem englischen credit card) ist eine Karte zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen. Die meisten Kreditkarten sind weltweit einsetzbar, sowohl im realen täglichen Geschäfts- wie Privatleben als auch bei Online-Geldtransaktionen. Sie wird im Fall von MasterCard oder Visa von Banken in Zusammenarbeit mit den Kreditkartenorganisationen ausgegeben, oder – im Falle von Diners und American Express – direkt von der Kartengesellschaft. Diese vier Gesellschaften teilen sich nahezu den gesamten europäischen Kreditkartenmarkt. Der Name Kreditkarte entstand aus der Tatsache, dass Kreditkarten dem Karteninhaber oftmals einen Kredit gewähren.

Kreditkarten sind international anerkannte Zahlungsmittel. Durch die weit verbreitete Terminalisierung werden die meisten Umsätze am Point of sale online abgewickelt und am Kreditkartenkonto autorisiert. Jedem Karteninhaber wird auf dem Kreditkartenkonto ein Verfügunsrahmen (Limit) eingeräumt. Dieses wird dem Karteninhaber in der Regel mit Aushändigung der Karte von seiner Bank oder Sparkasse mitgeteilt.

Die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen erfolgt in der Regel zwischen Drei- oder Vier-Parteien. Von einem Drei-Parteiensystem ist die Rede, wenn neben dem Händler und dem Kunden eine dritte Partei eingeschaltet ist, die sowohl für die Anwerbung des Händlers zur Akzeptanz der Kreditkarte (Acquiring), als auch für die Ausgabe der Kreditkarte an den Kunden (Issuing) verantwortlich ist. Bei einem Vier-Parteiensystem liegen die Aufgaben für Aquiring und Issuing bei unterschiedlichen Unternehmen. Dies können u.a. auch Kreditinstitute sein, die dafür Lizenzen von den Kartenorganisationen MasterCard und VISA erwerben müssen.

Die Kreditkarten akzeptierenden Händler erhalten für die Abwicklung von nationalen Transaktionen einen genehmigungsfreien Höchstbetrag, das sogenannte Floor-Limit, welches von den Kartenorganisationen vorgegeben ist. Bis zu dieser Grenze kann der Händler die Karte ohne vorherige Einholung einer Genehmigung beim Karten ausgebenden Institut akzeptieren. Liegt der Betrag über dem Floor-Limit, ist der Vertragshändler verpflichtet, eine Genehmigungsanfrage (elektronisch oder telefonisch) bei seinem Acquirer zu stellen.

Bei grenzüberschreitenden Umsätzen gelten die durch MasterCard und VISA pro Land festgelegten "International Floor Limits". Der genehmigungsfreie Höchstbetrag für jeden Händler wird individuell von dem Acquirer festgelegt. Liegt dieser Höchstbetrag über den internationalen Floor Limits, haftet der Acquirer für betrügerische Umsätze mit gesperrten Karten für Beträge, die über dem internationalen Floor Limit liegen bis zu der Grenze des genehmigungsfreien Höchstbetrag des Händlers, wenn keine Genehmigungsanfrage stattfand. Akzeptiert der Händler Umsätze über seinem genehmigungsfreien Höchstlimit, so haftet er selbst für betrügerische Umsätze mit gesperrten Karten.

Bargeldabhebung am Geldautomaten erfolgen immer unter Eingabe der PIN.



Händler

Die Gebühren bzw. Transaktionskosten trägt der Händler, bei dem der Karteninhaber seine Waren oder Dienstleistungen erwirbt. Sie werden in Form eines Abschlags (Disagio) erhoben. Die Höhe des Disagios ist je nach Branche und Transaktionsvolumen des Verkäufers unterschiedlich und üblicherweise von der Kreditkartengesellschaft vorgegeben. In Ausnahmefällen kann der Händler hierüber auch verhandeln. Üblich sind 1,39 % bis 5 % plus eine fixe Pauschale (0,10–0,25 Euro) pro Transaktion − je nach Branche kann der Satz aber auch nur bei 1 % oder bis zu 10 % sein. Zusätzlich entstehen dem Verkäufer monatliche Fixkosten durch die Bereitstellung der Systeme. Einzelne Vertragspartner mit sehr hohem Transaktionsvolumen erhalten von den Kreditinstituten gelegentlich auch Sonderkonditionen. Als Gegenleistung gewährt das ausgebende Kreditinstitut dem Verkäufer bei Einhaltung aller Verfahrensanweisungen eine Zahlungshaftung, auch Delkredere genannt. Grundsätzlich gilt aber, dass die Gebühren wesentlich höher sind als bei der Zahlungsabwicklung mit einer Maestro- oder ec-Karte.

 

Käufer/Karteninhaber

Viele Kreditinstitute geben Kreditkarten kostenlos an ihre Kunden aus. Manche verlangen einen gewissen Umsatz auf der Kreditkarte, damit diese für den Kunden kostenlos ist. Andere verlangen eine Jahresgebühr. Es gibt auch die Möglichkeit, sogenannte Motivkarten zu erwerben, welche dann einmalig etwa 10 bis 15 Euro mehr kosten.

Während der Gebrauch im Inland (bzw. in der Eurozone) in der Regel kostenlos ist (oder sogar durch Prämien belohnt wird), kann der Einsatz in Fremdwährungsgebieten mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein. Für die Bargeldauszahlung werden - insbesondere wenn diese bei fremden Instituten oder im Ausland erfolgen - oft Gebühren berechnet. Auf der Kreditkartenabrechnung wird hierzu beispielsweise die Abkürzung AEE (z.B. VISA) verwendet. Diese Abkürzung steht für Auslandseinsatzentgelt.

Kreditkarten werden entweder von einer Bank (MasterCard, Visa, JCB) oder einem Kreditkarteninstitut (AMEX, Discover, Diners Club) an den Karteninhaber ausgegeben. Voraussetzung zum Erhalt einer Kreditkarte ist eine ausreichende Bonität, die häufig in Form regelmäßiger Zahlungseingänge nachgewiesen werden muss. Hierbei bilden Prepaidkarten eine Ausnahme – für sie ist keine positive Bonität erforderlich.

Quelle Wikipedia

Kreditkarte
Auch die Kreditkarte bietet eine sehr hohe Sicherheit, sie ist weltweit bequem an über 22 Millionen Akzeptanzstellen im Handel einsetzbar und gehört deshalb ebenfalls in jede Reisekasse.

Beim Einkauf mit Kreditkarte innerhalb der Eurozone fallen keine Gebühren an, außerhalb des einheitlichen Währungsgebiets schlagen in der Regel zwischen einem und zwei Prozent des Umsatzes als Kosten zu Buche.

Wer mit der Kreditkarte Bargeld am Automaten abhebt, benötigt grundsätzlich immer die dazugehörige Geheimzahl. Die Konditionen für Bargeldabhebungen an Geldautomaten und am Schalter regelt jedes Institut individuell: Meist werden hier pro Kreditkarteneinsatz zwischen zwei und vier Prozent des Umsatzes oder ein Mindestbetrag pro Abhebung berechnet, und auch den Kurs für Fremdwährungen legt das kartenausgebende Institut fest. Außerhalb der Eurozone kommt meist noch ein Aufschlag auf den Umrechnungskurs hinzu. Einige Institute geben zwar Kreditkarten aus, bei denen Kunden kostenlos an Automaten Geld abheben können, doch werden hierfür dann außerhalb der Eurozone ersatzweise Auslandseinsatzentgelte zwischen einem und zwei Prozent – abhängig vom Umsatz - fällig. 

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