Die digitale Betriebsprüfung
Was Händler jetzt wissen müssen
Was Händler jetzt wissen müssen
Ende 2016 läuft die Übergangsregelung zur digitalen Betriebsprüfung des Finanzministeriums für ältere Kassensysteme aus. Höchste Zeit für Händler, ihre Kasse fit für die Zukunft zu machen!
Die digitale Aufbewahrungspflicht von Buchhaltungen, Buchungsbelegen und Rechnungen gilt dann für alle.
Es ist soweit: Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Sie nur noch Kassen einsetzen, die der GoBD entsprechen. Das bedeutet konkret: Ihre Kasse muss die Unterlagen für die Buchhaltungver archifieren. Schonfristen gibt es nicht mehr und ein Verstoß gegen die GoBD-Regelung kann teuer werden!
Sie glauben, die Umstellung auf eine neue Kasse kostet Zeit und Nerven? Nicht mit REA Card! Bei uns erhalten Sie eine Kasse, die zusammen mit Ihrem REA Terminal perfekt funktioniert. Unser Service unterstützt Sie wie gewohnt bei der Inbetriebnahme Ihrer Kasse und Sie können direkt weiterarbeiten.
Genießen Sie ab sofort d ie Vorteile der neuen Regelungen:
• Das lästige Archivieren von Belegen bleibt Ihnen erspart. Die
Kasse speichert alles Nötige digital auf der Festplatte.
• Keine Angst vor einer Betriebsprüfung durch die
Steuerbehörden: Sie haben jederzeit alle erforderlichen Daten
zur Hand.
• Digrtale Kassen sind flexibel programmierbar. REA Card hält
maßgeschneide<1e branchenspezifische Software für Sie
bereit.
• Sie profitieren von individuellen Statistiken, die speziell auf
Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
• Durch ein digitales POS- System sind Sie auch für künftige
Anforderungen bestens gerüstet. Die Digitalisierung wird
weiter voranschreiten. Mit einem sauberen DokumentenManagement
sind Sie auch in Zukunft auf der sicheren Seite.
Sie interessieren sich für eine zukunftssichere REA Kasse
oder haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da!
T: 02241-917588 (Festnetztarif)
• Dl&S betrifft Sie. wenn Sie denelt eine elektronische Kasse. also keine offene Ladenkasse, im Einsatz
haben. Der Begriff Kasse bezieht sich ;mmer auf eine elektronische Kasse.
Was bedeuten GDPdU und GoBD?
Die GDPdU sind die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Sie enthalten Regeln zum Aufbewahren von steuerrelevanten
digitalen Unterlagen und zur Mitwirkung des Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen. GoBD sind in Weiterentwicklung der Richtlinien die Grundsätze zur
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Jeder Unternehmer muss überprüfen, ob die Anforderungen an die Grundsätze zum Zugriff auf seine Daten und zur Prüfung digitaler Daten erfüllt werden.
Was passiert mit meinen Daten?
Der Betriebsprüfer des Finanzamts kann die gespeicherten
Daten durch die Hard- und Software des steuerpflichtigen Gastronomen einsehen und sie maschinell auswerten. Neben dem Betriebsprüfer sind auch Umsatzsteuer-Sonderprüfer, Lohnsteuerprüfer und Steuerfahnder mit einer speziellen Software ausgestattet, um GDPdU-/GoBD-konforme Datenbestände auf Manipulationen hin zu untersuchen.
Was bedeutet das für mich?
Alle relevanten Daten, die mit Ihrer Kasse erstellt worden sind, müssen für die Dauer der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist in elektronischer Form gespeichert, jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden.
Dazu zählen:
− alle Daten aus der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung
− Daten aus dem Warenwirtschaftssystem – falls genutzt
− Journaldaten und Auswertungsdaten (Berichte)
− Programmierdaten und Stammdatenänderungen
Auch Organisationsunterlagen wie Handbücher, Bedienungs -und Programmieranleitungen müssen aufbewahrt werden. Bei Missachtung der Anforderungen droht ein Bußgeld von 2.500 bis 250.000 Euro. Falls Ihre Kasse bauartbedingt und auch nach einem Update den gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur teilweise genügt, dürfen Sie dieses Gerät nur noch bis zum 31. Dezember 2016 in Ihrem Betrieb einsetzen.
Ist Ihre Kasse schon fit für die Zukunft?
Ein modernes Kassensystem erleichtert Ihnen und Ihren Mitarbeitern nicht nur die Arbeit, sie ist auch ein perfektes Instrument zur Kundenbindung. Die komfortablen Kassen von REA Card arbeiten jederzeit schnell und zuverlässig und erfüllen alle Anforderungen der Finanzbehörden. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Wünschen Sie ein unverbindliches Angebot oder haben Sie noch Fragen?
Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf: 02247 7567860