Überbrückungshilfe III für digitale Investitionen

Finanzielle Unterstützung jetzt beantragen!

Nun können auch Investitionen in Digitalisierung
einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig
anerkannt werden.

 

Je nach Umsatzeinbußen
können
bis zu 100 Prozent der
Fixkosten erstattet werden!

 

 

 

Gesellschaft und Wirtschaft stehen durch hohe Coronabedingte Umsatzausfälle immer noch vor immensen Herausforderungen. Um noch mehr Unternehmen mit solchen Ausfällen finanziell zu unterstützen, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ihre Überbrückungshilfen verlängert und vereinfacht sowie den Katalog der förderfähigen Projekte erweitert. Prüfen Sie zusammen mit IhremSteuerberater, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und nutzen Sie Ihre Chance auf Unterstützung.

 

Je nach Umsatzeinbußen können bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet werden!

 

 

Die Förderung von Investitionen im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann demnach, wenn alle Voraussetzungen
erfüllt sind (siehe Tabelle), u.a. für folgende Produkte von REA Card beantragt werden:

 

BezahlterminalsStationäre Kassen 


Wichtig für eine Förderung sind auch die digitalen
Bausteine, wie z. B. eine Datev-Kassenanbindung, kontaktlose
Zahlung und REA eBon zusammen mit einem
REA Zahlungsverkehrssystem oder die Smorder-App.

Checkliste: Sind Sie antragsberechtigt?

Entdecken Sie unsere Verkaufsschlager

Deutsche Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020 

(Fördergrenze entfällt für Unternehmen, die direkt von Schließungsanordnungen betroffen sind)


Soloselbstständige und selbstständige Angehörige
der Freien Berufe im Haupterwerb
Unternehmensgründung vor dem 1. Mai 2020
Zwischen November 2020 und Juni 2021 Coronabedingter
Umsatzeinbruch von mindestens 30
Prozent je Monat im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019

.

Wichtig:

Haben Sie November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind Sie für diese Monate nicht antragsberechtigt.

Der Antrag ist bis zum 31. August 2021 über einen
prüfenden Dritten einzureichen, z. B. Steuerberater/in,
Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder
Rechtsanwalt/-anwältin.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden
Sie im FAQ zur Überbrückungshilfe III:

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